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Informationspflicht


gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie Batteriegesetz (BattG)

Elektro- und Elektronikgeräte („Altgeräte) sowie Altbatterien und –akkus („Batterien“) dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden. Diese besondere Entsorgungspflicht erkennen Sie an folgendem Symbol auf Ihren Batterien oder Ihrem Altgerät:

Nicht mit Hausmüll entsorgen

Altgeräte können Sie in einer Recyclingstelle in Ihrer Gemeinde zurückgeben. Wenn Sie bei uns ein gleichartiges neues Gerät kaufen, nehmen auch wir Ihr Altgerät zurück; Altbatterien können Sie ebenfalls bei uns abgeben, sofern wir sie auch in unserem Sortiment führen.